Zuschuss Krankenkasse


Ärztliche Notwendigkeits-bescheinigung

vom Ihrem Arzt ausfüllen lassen


 Kostenübersicht für eine Ernährungsberatung bei Erkrankungen

 Drucken Sie sich die Kostenübersicht aus. Füllen Sie das Formular vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Weitere Unterlagen, die Sie für die Beratung benötigen finden Sie hier ⬇️

Bezuschusst meine Krankenkasse die Beratung?

Ja, viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen eine Ernährungstherapie oder Ernährungsberatung – je nach Situation nach § 43 SGB V (Ernährungstherapie) oder § 20 SGB V (Prävention)

Wenn bereits eine Diagnose vorliegt – z. B. Bluthochdruck, Fettleber, Reizdarm, Adipositas oder erhöhte Blutfettwerte –
lassen Sie sich bitte von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen. Diese reichen Sie gemeinsam mit meinem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Der Eigenanteil ist in der Regel höher als der Zuschuss der Krankenkasse. Bitte fragen Sie daher immer direkt bei Ihrer Krankenkasse nach, in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Maßgeblich ist der Betrag, der in der schriftlichen Bewilligung Ihrer Krankenkasse genannt wird.

💡 Hinweis:
Wenn Sie gesund sind und die Beratung präventiv in Anspruch nehmen möchten, können Sie sich beim Arzt das Formular 36 (siehe Broschüre „Praxiswissen Ernährung“ S. 20) ausstellen lassen.

Hinweis für AOK-Bayern-Versicherte:

Die AOK-Bayern bezuschusst keine Ernährungstherapie bei freiberuflichen Ernährungsfachkräften. ABER: Für Versicherte der AOK Bayern gibt es dennoch Möglichkeiten finanzielle Unterstützung zu erhalten:

Versicherte der AOK Bayern können eine individuelle Einzelberatung im Bereich Mangel- und Fehlernährung in Anspruch nehmen. Dafür gewährt die AOK einen Zuschuss von 150 Euro für einen Kurs, der bei mir 3 bis 4 Termine umfasst.

Sollten Sie im laufenden Jahr keine weiteren Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Suchtprävention oder Entspannung nutzen, besteht die Option, zwei Ernährungskurse à 150 Euro zu beantragen. Damit könnten insgesamt sechs Beratungstermine wahrgenommen werden. (Zur Klarstellung: Sie erhalten bei mir stets eine individuelle Einzelberatung, die genau auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist. Der Begriff „Kurs“ könnte missverständlich sein, da er leicht mit einer Gruppenberatung verwechselt werden kann.)

Gerne unterstütze ich Sie dabei, diese Möglichkeiten zu prüfen und optimal für Ihre Gesundheit zu nutzen. Sprechen Sie mich einfach an!

Der BMI sollte für einen Präventionskurs bei ≥25 bis < 30 liegen. Es dürfen keine psychischen (Ess-) Störungen vorliegen.

Haben Sie einen BMI ≥30 bis <35 können Sie ebenfalls mit ärztlicher Rücksprache eine präventive Ernährungsberatung in Anspruch nehmen, indem Sie sich das Formular 36 von Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin ausfüllen lassen. Sprechen Sie mich hierauf einfach an. Ich helfe Ihnen weiter.

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